Rechtsprechung
BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Prüfungspflicht eines Zollbeamten bei der Einfuhr von Waren - Wirkungen von ministeriellen Erlassen für den Umfang der Prüfungspflicht eines Zollbeamten - Abgrenzung der Zuständigkeit von Finanzgerichten und ordentlichen Gerichten bei der Beurteilung von ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.11.1966 - VII 55/64
Erhebung eines Monopolausgleichs auf Stoffe wegen ihres Gehalts an zugesetztem …
Auszug aus BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69
Demgemäß ist auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 9. November 1966 (VII 55/64), durch das das angefochtene - erste - Urteil des Finanzgerichts Hamburg teilweise aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen wurde, auf den Vertrauensschutz eingegangen; und das Finanzgericht H. hat sodann in dem - zweiten - Urteil vom 30. April 1969 (IV s 33/67 H (IV)) die Grundsätze von Treu und Glauben geprüft, sie als nicht verletzt angesehen und seine Entscheidung u.a. darauf gestützt, daß die Klägerin spätestens seit dem Schreiben der Beklagten vom 8. September 1961 mit Nachforderungen hätte rechnen müssen und sich darauf hätte einstellen können.Das gilt insbesondere deshalb, weil selbst der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 27. März 1963 (Bundessteuerblatt 1963, III 290 und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 370) und vom 9. November 1966 (VII 55/64) die Monopolausgleichspflicht nach § 151 BrMonG für Dessertweine bejahte, wenn sie durch den Zusatz von Weingeist ihren Charakter als Wein verloren hatten, nämlich in einem über das normale Maß hinausgehenden Umfang aufgespritet waren.
- EuGH, 27.02.1962 - 10/61
Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.
Auszug aus BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69
Auch der Bundesfinanzhof hat sich nämlich in seinen Urteilen vom 27. März 1963 (BStBl 1963, III 290 und HFR 1963, 370), also mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des EWG-Vertrags in der Bundesrepublik, nicht mit dieser Frage befaßt und die Erhebung von Monopolausgleich auf übermäßig aufgespriteten Dessertwein nach § 151 BrMonG für zulässig erachtet, ohne darauf einzugehen, ob damit unter Umständen entgegen Art. 12 EWG-Vertrag eine zollgleiche Abgabe - wieder - eingeführt wurde, die bei Inkrafttreten des EWG-Vertrages nicht erhoben worden war, wenngleich ihre Erhebung zulässig gewesen wäre (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofe vom 27. Februar 1962 Rechtssache 10/61 Sammlung der Rechtsprechung VIII S. 1 f; Urteil vom 14. Dezember 1962 verbundene Rechtssachen 2 und 3/62, Sammlung der Rechtsprechung VIII 867/882). - BGH, 31.01.1963 - III ZR 138/61
Unrichtiger Steuerbescheid. Schadensersatz
Auszug aus BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69
Ist hingegen das steuerliche Rechtsverhältnis als solches nicht Gegenstand der Klage, sondern fordert der Kläger Ersatz für einen Schaden, der ihm nach seiner Behauptung über die steuerliche Belastung hinaus entstanden ist, so macht er damit einen echten zivilrechtlichen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB, Art. 34 GG geltend (vgl. Urteil des Senats vom 31. Januar 1963 - III ZR 138/61 in WM 1963, 345). - RG, 21.12.1934 - III 161/34
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage aus Amtspflichtverletzung auf …
Auszug aus BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69
So sind Klagen vor den ordentlichen Gerichten dann unzulässig, wenn der Kläger auf dem Umweg über angeblich schuldhafte Amtspflichtverletzungen der beteiligten Beamten gezahlte Steuerbeträge vom Staat zurück erlangen und damit den öffentlich-rechtlichen Streit über die Berechtigung der steuerlichen Veranlagung nur umkehren will (siehe RGZ 146, 257/58/60).